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ÜBER UNS

 

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In diesem Schuljahr sind 59 Mitarbeiter/innen in unserer Schulgemeinschaft tätig und es werden 249 Schüler/innen in 13 Klassen unterrichtet. Die Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte werden unterstützt von zwei Schulsozialarbeiterinnen sowie von zwei Mitarbeiterinnen im Freiwilligen Sozialen Jahr und zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ganztagsbereich.

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Unterrichtszeiten

Die Schule öffnet für Schüler/innen um 7:45 Uhr.

In diesem Schuljahr praktizieren wir an der Kottenschule den sogenannten Offenen Anfang von 7:50 Uhr bis 8:00 Uhr in allen Klassenräumen. Dies ist eine Gleitzeit, die den Kindern Raum und Zeit zum Ankommen schaffen soll. Die Kinder werden in dieser Zeit von der Lehrkraft betreut, die in der Regel auch in der ersten Stunde Unterricht in der Klasse hat. Sie können malen, basteln, träumen oder sich individuell mit der Lehrkraft austauschen.

Deshalb werden für Eltern keine Tür- und Angelgespräche mit den Lehrkräften vor dem Unterricht möglich sein. Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine telefonisch oder über das Hausaufgabenheft Ihres Kindes.

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Für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht die Ganztagsschule besuchen, gelten folgende verbindliche Unterrichtszeiten (Volle Halbtagsschule):

1. Klasse:                 montags bis freitags                                                     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

2. Klasse:                montags, dienstags, donnerstag und freitags              8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                                mittwochs                                                                       8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

3. und 4. Klasse:      montags bis freitags                                                     8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

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Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich zum Unterricht erscheint. Die Eingangstüren werden nach Unterrichtsbeginn aus Sicherheitsgründen geschlossen. Nach Unterrichtsschluss haben alle Schüler, die nicht in der Ganztagsschule/Betreuung angemeldet sind, den Schulhof umgehend zu verlassen.

Bitte bringen Sie Ihr Kind morgens zum Schuleingang Nord (Nähe Spielplatz) und holen Sie Ihr Kind aus Sicherheitsgründen auch dort wieder ab.

Ganztagsschule/Betreuende Grundschule

Verbindliche Zeiten für Ganztagsschüler:                                  montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Zeiten für die Betreuende Grundschule (Club Aktiv):                 freitags 8:00 bis 16:00 Uhr

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Die Anmeldung zur GTS und die Nachmittagsbetreuung am Freitag ist bei ausreichender Kapazität zu Beginn des nächsten Monats möglich. Voraussetzung ist die Berufstätigkeit der Eltern am Nachmittag sowie ein angemessenes Benehmen des Kindes am Vormittag.

Die Abmeldung für die GTS und die Betreuende Grundschule ist bis 1. März schriftlich im Sekretariat vorzulegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass in der Ganztagsschule keine flexiblen Abholzeiten möglich sind. Der Besuch der GTS ist montags bis donnerstags verpflichtend bis 16:00 Uhr. Nur freitags, bei der Betreuenden Grundschule, sind flexible Abholzeiten möglich.

 

Ausnahmeregelungen müssen unter Vorlage von Bestätigungen (Musikschule, Fußballtraining, Firmunterricht, etc.) bei der Schulleitung beantragt werden. Auch dann ist eine Abholung nur zur vollen Stunde möglich, damit der Unterricht nicht gestört wird.

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Einmalige Urlaubsanträge für die GTS müssen spätestens einen Tag zuvor unter Angabe des Grundes durch Eintrag im Mitteilungsheft gestellt werden. Bitte legen Sie Kindergeburtstagsfeiern, Arzttermine, etc möglichst auf unterrichtsfreie Zeiten.

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Im Sommer, bei großer Hitze, entscheiden die Eltern, ob sie ihr Kind nach Voranmeldung vor 16 Uhr abholen.

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Entschuldigung bei Erkrankung des Kindes

Denken Sie bitte an eine telefonische Entschuldigung Ihres Kindes bereits am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn unter der Telefonnummer:

0631-78147.

Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter und nennen Sie den Namen des Kindes, die Klasse und den Grund des Fehlens. Zusätzlich ist eine schriftliche Entschuldigung ab dem ersten Fehltag vorzulegen, da diese Tage ansonsten als unentschuldigte Fehltage im Zeugnis eingetragen werden müssen.

Schulzahnärztin

Sie werden rechtzeitig vor den Untersuchungen informiert. Wir weisen darauf hin, dass Sie an der zahnärztlichen Untersuchung Ihres Kindes teilnehmen können.

Infektionsschutzgesetz

Ein Kind, das eine ansteckende Erkrankung (siehe Belehrung) oder Kopfläuse hat, darf nicht am Unterricht teilnehmen. Die Erkrankung oder der Lausbefall müssen der Schule sofort gemeldet werden. Sobald Ihr Kind nicht mehr ansteckend oder lausfrei ist (Bestätigung durch den Kinderarzt oder das Gesundheitsamt), darf Ihr Kind wieder in die Schule.

Haftung

Die Schule (der Schulträger) haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände. Kennzeichnen Sie deshalb vorsorglich die Kleidung und die Schulsachen Ihres Kindes mit Namen. Ihr Kind sollte nur Dinge dabei haben, die es für den Unterricht braucht.

Schülerunfallversicherung

Alle Schüler sind gegen Unfälle bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert. Der Unfallschutz bezieht sich auf den Unterricht, die Pausen, schulische Veranstaltungen und auf den direkten Schulweg. Melden Sie daher Unfälle dieser Art unverzüglich der Klassenleitung, die dann eine Unfallmeldung an die Versicherung veranlassen wird.

Bei plötzlicher Eisglätte vor Schulbeginn entscheiden die Eltern, ob sie ihrem Kind einen eventuell gefährlichen Schulweg zumuten können. Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts können sich die Eltern zu Beginn des Schuljahres schriftlich damit einverstanden erklären, dass ihr Kind das Schulgelände verlassen darf, ansonsten wird das Kind bis zum Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts beaufsichtigt.

Eltern im und vor dem Schulgebäude

Wir bitten die Eltern, ihre Kinder vor dem Schulgebäude zu verabschieden und dort auch wieder abzuholen. Es kommt immer wieder vor, dass sich Erwachsene im Schulhaus aufhalten und die Aufsicht nicht weiß, ob es sich hierbei um Fremde oder um Eltern handelt. Zur Sicherheit Ihrer Kinder dürfen Erwachsene laut unserer Schulordnung (die Schulordnung stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung) das Schulgebäude nur betreten, wenn sie einen Termin mit einer Lehrkraft oder der Schulleitung haben, ein erkranktes Kind abholen oder zu den Öffnungszeiten das Sekretariat besuchen wollen. Diese Maßnahme dient ausschließlich zur Sicherheit Ihres Kindes! Bitte melden Sie der aufsichtsführenden Person, welches Anliegen Sie haben, wenn Sie das Gebäude betreten.

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Bitte vermeiden Sie das Rauchen vor dem Schulgebäude! Die Kinder rauchen passiv mit, wenn sie in das Gebäude gehen bzw. es verlassen und/oder auf dem Weg zur Sporthalle sind. Auf dem Schulgelände ist das Rauchen landesweit gesetzlich untersagt.

Sprechzeiten der Lehrkräfte

Gesprächstermine mit den Lehrkräften können Sie über das Mitteilungsheft Ihrer Kinder oder telefonisch über das Sekretariat vereinbaren. Um Ihren Kindern einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten, möchten wir Sie dringend bitten, von nicht angemeldeten Besuchen abzusehen.

Fundsachen

Fundsachen können freitags von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr bei unserem Hausverwalter Herrn Scheibe abgeholt werden. Nach einem angemessenen Zeitraum (in der Regel ein Schuljahr) werden nicht abgeholte Sachen entsorgt bzw. einer karitativen Einrichtung gespendet.

Klassenelternsprecher / Schulelternbeirat

Wir danken allen Eltern/Sorgeberechtigten, die sich als Klassenelternsprecher zur Verfügung gestellt haben. Die Liste der gewählten Elternvertreter befindet sich im Anhang.

Handys

Unseren Schülern und Schülerinnen ist das Mitbringen von Handys und Smartwatches untersagt. Mit begründeteten schriftlichen Antrag der Eltern und mit Zustimmung der Schulleitung dürfen Kinder im Ausnahmefall ein ausgeschaltetes Handy im Ranzen mitführen.

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